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Vermischtes


Der mutmaßliche Mehrfachmörder Gabor Torsten S.

Donnerstag, 3. Juli 2008

Doppelmörder von Mansfeld
Noch ein Opfer


Der mutmaßliche Doppelmörder von Mansfeld (Sachsen-Anhalt) soll auch eine Frau in der Schweiz getötet haben. Das teilte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zug mit. Gabor Torsten S. soll die Kreditkarte der 36-Jährigen 2007 in der Schweiz gestohlen haben. Gegen den 36-Jährigen soll deshalb Untersuchungshaft beantragt werden. Die Frau aus der Schweiz ist seit dem 23. Juni 2007 spurlos verschwunden.
 
In Mansfeld soll Gabor Torsten S. in der Nacht zum Montag eine 76-Jährige und ihren 64 Jahre alten Arzt ermordet haben. Der Arbeitslose 36-Jährige aus dem Nachbarort Friedrichrode war am Dienstagabend in der Schweiz festgenommen worden, wo er früher lebte. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher hatte sich mit dem Auto des Arztes in das Alpenland abgesetzt. Er wurde wegen des ungeklärten Vermisstenfalls auch in der Schweiz per Haftbefehl gesucht.
 
Der mutmaßliche Dreifachmörder hat eine lange kriminelle Vorgeschichte. 1996 hatte ihn das Landgericht Halle zu elf Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. Das Landgericht Dessau beschäftigte sich zwei Jahre später erneut mit dem Fall und sprach eine achtjährige Gefängnisstrafe aus. Am 7. Dezember 2007 verurteilte das Amtsgericht Hettstedt den Mann zu vier Monaten Haft ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen. Am 2. April 2008 wurde er dann vom Landgericht Halle zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie, Computerbetrugs und Diebstahls von Schusswaffen.
 
Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben. Als die Verurteilung rechtskräftig wurde und der Mann die Ladung zum Haftantritt erhielt, aber nicht erschien, wurde erneut Haftbefehl erlassen. Das Justizministerium erklärte dazu, es sei durchaus üblich, dass bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ein Haftbefehl aufgehoben werde und der Verurteilte zunächst nach Hause gehen könnte. Gerichte müssten in solchen Fällen abwägen, ob es einen Fluchtanreiz gebe. Der Anreiz wird als gering angesehen, wenn Täter zu einer kürzeren Haftstrafe verurteilt werden, aber schon länger in Untersuchungshaft gesessen haben und eine günstige Sozialprognose haben.
 



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